10 km Hauptlauf

Voranmeldung: 15 € bis zum 27.03.2024

Nachmeldung: 20 €

Zeitmessung über einen in der Startnummer integrierten Chip.

Achtung: Anmeldungen, welche nicht vor Ablauf der Voranmeldefrist bezahlt wurden, werden zum Nachmeldetarif abgerechnet.

5 km Jedermannslauf

Voranmeldung: 10 € bis zum 27.03.2024

Nachmeldung: 15 €

Zeitmessung über einen in der Startnummer integrierten Chip.

Achtung: Anmeldungen, welche nicht vor Ablauf der Voranmeldefrist bezahlt wurden, werden zum Nachmeldetarif abgerechnet.

Kinder- & Jugendläufe

800 m Kinderlauf – U8 (Jahrgänge 2017 & 2018): kostenlose Teilnahme / keine Zeitnahme

800 m Kinderlauf – U10 (Jahrgänge 2015 & 2016): kostenlose Teilnahme / keine Zeitnahme

800 m Kinderlauf – U12 (Jahrgänge 2013 & 2014): kostenlose Teilnahme / Zeitmessung über einen in der Startnummer integrierten Chip

2 km Jugendlauf – U14 (Jahrgänge 2011 & 2012): kostenlose Teilnahme / Zeitmessung über einen in der Startnummer integrierten Chip

 

FAQ

Alle Fragen rund um den 'Ouschterlaf'

Online-Anmeldung & Nachmeldungen

  • Die Online-Anmeldung über das Portal ‚Chiplauf.de‘ erfolgt bis zum 27.03.2024 (Mittwoch) über nachfolgenden Link:
  • Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie von ‚Chiplauf.de‘ eine Anmeldungsbestätigung. Bringen Sie diese bitte zur Abholung der Startnummer mit.
  • Nachmeldungen sind am Veranstaltungstag bis 45 Minuten vor dem jeweiligen Start im Kultur- & Sportzentrum möglich. Kartenzahlung wird akzeptiert.
  • Achtung: Anmeldungen, welche nicht vor Ablauf der Voranmeldefrist bezahlt wurden, werden zum Nachmeldetarif abgerechnet.

Zeitmessung

  • Die Zeitmessung erfolgt über einen in der Startnummer integrierten Chip. Es ist kein weiterer Transponder notwendig.
  • Dieser Chip darf nicht beschädigt werden; sprich mit einer Sicherheitsnadel durchstochen werden.

Strecke

  • Flache, schnelle, offiziell vermessene Strecke – größtenteils entlang der Mosel.
  • Die Kinder- & Jugendläufe finden rund um das Kultur- & Sportzentrum statt.
  • Das Mitführen von Kinderwagen/Hunden ist bei keinem der Läufe gestattet.
  • Rundenanzahl je Lauf:
    • 800 m Kinderläufe – 1 kleine Runde + Start/Ziel
    • 2 km Jugendlauf – 1 kleine Runde + 1 mittlere Runde + Start/Ziel
    • 5 km Jedermannslauf – 1 kleine Runde + 1 große Runde + Start/Ziel
    • 10 km Hauptlauf – 1 mittlere Runde + 2 große Runden + Start/Ziel

Startnummernausgabe & Startnummern

  • Die Startnummernausgabe befindet sich im Kultur- & Sportzentrum:
    • 01.04.2024 (Ostermontag) ab 08:00 Uhr.
  • Die Startnummer ist nicht übertragbar. Die Startnummer ist gut sichtbar auf der Brust zu tragen und darf nicht verändert/umgeknickt werden. Änderungen an der Startnummer führen zur Disqualifikation.

Startbereich & Startzeiten

  • Der Start von allen Läufen erfolgt vor dem Kultur- & Sportzentrum.
  • Startzeiten der jeweiligen Läufe:
    • 09:00 Uhr – 5 km Jedermannslauf (Mindestalter – 12 Jahre)
    • 09:45 Uhr – 800 m Kinderlauf (U12 – Jahrgänge 2013 & 2014)
    • 09:55 Uhr – 800 m Kinderlauf (U10 – Jahrgänge 2015 & 2016)
    • 10:05 Uhr – 800 m Kinderlauf (U8 – Jahrgänge 2017 & 2018)
    • 10:15 Uhr – 2.000 m Jugendlauf (U14 – Jahrgänge 2011 & 2012)
    • 10:45 Uhr – 10 km Hauptlauf (Mindestalter – 16 Jahre)

Zielbereich / Zuschauerverpflegung

  • Im Zielbereich, auf dem Vorplatz des Kultur- & Sportzentrums, werden Sie mit Musik, Speisen und Getränken versorgt. Desweiteren stehen Ihnen Kaffee, sowie ein Kuchenbuffet während der gesamten Veranstaltung zur Verfügung. Kartenzahlung wird akzeptiert.
  • Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Familie, Bekannte und Freunde anzufeuern, welche nach jeder Runde am Zielbereich vorbeilaufen.
  • Im Zielbereich erfolgen auch die Siegerehrungen.

Anreise / Parken

  • Parkmöglichkeiten gibt es bei der ‚Vinsmoselle‘-Kellerei, beim ‚Maacher Lycée‘, sowie beim Schmetterlingsgarten/Kino. Begrenzte Parkmöglichkeiten gibt es auch am Stadion ‚Op Flohr‘.
  • Bitte achten Sie darauf, dass falsch parkende Autos mit einem Bußgeldbescheid versehen, bzw. abgeschleppt werden.

Läuferverpflegung

  • Auf der Strecke gibt es eine Versorgungsstation unterhalb der Grenzbrücke, an der VIVA-Wasser zur Verfügung gestellt wird.
  • Im Zielbereich findet die Läuferverpflegung mit VIVA-Wasser und verschiedenem Obst statt.

Duschen & Umkleiden

  • Die Duschen & Umkleiden befinden sich in der Sporthalle des ‚Maacher Lycée‘ (5, rue des Caves / L-6718 Grevenmacher).

Ergebnisse

Siegprämien

  • 10 Km Hauptlauf (Damen & Herren):
    • 1. Platz – 200 € + 1 Magnum-Flasche von ‚Bernard-Massard‘
    • 2. Platz – 150 € + 1 Magnum-Flasche von ‚Bernard-Massard‘
    • 3. Platz – 100 € + 1 Magnum-Flasche von ‚Bernard-Massard‘
  • Streckenrekord – 10 Km Hauptlauf (Damen & Herren):
    • Sonderpreis in Höhe von jeweils 100 €
  • 5 Km Jedermannslauf (Damen & Herren):
    • 1. Platz – Sponsorengeschenke
    • 2. Platz – Sponsorengeschenke
    • 3. Platz – Sponsorengeschenke

Streckrenrekorde

  • 10 Km Hauptlauf:
    • Frauen: Hawa HUSSEIN (TAN) – 33’04“ Minuten (2001)
    • Männer: Abraham KIPYTICH (KEN) – 29’14“ Minuten (2014)

Siegerehrungen

  • 10 Km Hauptlauf:
    • Der Beginn der Siegerehrungen ist um ca. 12:45 Uhr auf dem Vorplatz des Kultur- & Sportzentrums.
  • Alle anderen Läufe:
    • Etwa 20 Minuten nach Beendigung des jeweiligen Laufs.

Wetter

  • Wie jedes Jahr werden wir versuchen, unsere gute Verbindung zu Petrus spielen zu lassen.
  • Der ‚Ouschterlaf‘ wird bei jedem Wetter gestartet. Eine Rückerstattung des Startgelds wegen schlechten Wetters ist ausgeschlossen.

Disqualifikation

  • Bei unsportlichem oder undiszipliniertem Verhalten;
  • Bei unerlaubter Hilfe von außen z.B. durch einen Tempomacher per Fahrrad;
  • Bei Umknicken, Verkleinern oder Verdecken der Startnummer;
  • Bei Abkürzen der Strecke.

Haftungsausschluss

  1. Veranstalter des Osterlaufs ist der C.A.E.G. Grevenmacher, welcher die Veranstaltung beim luxemburgischen Leichtathletikverband (F.L.A.) angemeldet hat.
  2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Der Teilnehmer erklärt mit der Teilnahme, dass er für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert hat, körperlich gesund ist und ihm der Gesundheitszustand durch einen Arzt als zur Teilnahme an dem Wettbewerb geeignet bestätigt wurde.
  3. Die Haftung des Veranstalters, der Sponsoren und der Stadt Grevenmacher, für eigene Handlungen, sowie Handlungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Hier gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.
  5. Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten, die von mir im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, Filmen, usw. ohne Vergütungsansprüche meinerseits vom Veranstalter bis auf Widerruf genutzt werden dürfen.
  6. Ich versichere, dass mein Geburtsdatum richtig ist und ich meine Startnummer an keine andere Person weitergeben werde. Mir ist bekannt, dass ich disqualifiziert werde, wenn ich die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändere, insbesondere den Sponsorendruck unsichtbar oder unkenntlich mache.
  7. Bei Nichtantreten oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt habe ich kein Anrecht auf Rückerstattung des Organisationsbeitrages.
  8. Soweit Bestimmungen des Haftungsausschlusses ganz oder teilweise unwirksam sind, treten an deren Stelle die gesetzlichen Bestimmungen. Die übrigen Bestimmungen des Haftungsausschlusses bleiben davon unberührt.
  9. Die persönlichen Daten der Teilnehmer werden zur Übermittlung von Informationen an die Teilnehmer gespeichert.
  10. Ein Rücktritt vom Start aus gesundheitlichen Gründen ist möglich. Hierzu ist eine E-Mail (info@caeg.lu) bis zum Online-Meldeschluss mit einem ärztlichen Attest erforderlich. Das ärztliche Attest muss die Unmöglichkeit des Starts bestätigen. Daraufhin erfolgt die Rückerstattung des Startgelds.